Der Eine schließt ab und der Andere nie!
Jeder, der schon einmal in einem Haus mit mehreren Mietparteien gewohnt hat, kennt den Konflikt. In der Hausordnung steht möglicherweise, dass die Haustür ab 20 oder 22 Uhr verschlossen werden muss. Manche Übereifrige machen das dann schon ab 18 Uhr, was diejenigen ärgert, die noch Besuch erwarten. Den können sie dann nicht über den Türöffner einlassen, sondern müssen hinuntergehen und die Tür mit dem Schlüssel aufschließen.
Andere sehen die Vorgabe der Hausordnung nicht ein und schließen auch nach 22 Uhr nicht ab, was wieder diejenigen beunruhigt, die sich in einem unverschlossenen Haus nicht sicher fühlen.
Oft wird der Hausfrieden durch solche Diskussionen empfindlich gestört, denn es prallen unterschiedliche Überzeugungswelten aufeinander. Dabei kann sich noch glücklich schätzen, wer über eine Hausordnung verfügt, die den Tatbestand wenigstens eindeutig regelt. Für viele Häuser gibt es so eine Hausordnung gar nicht, dann schließen die ängstlichen Mitbewohner schon tagsüber ab und diejenigen, die das nicht so eng sehen oder die Sicherheitsbedenken wegen des verschlossenen Fluchtweges haben, schließen nachts wieder auf.
Dass es dann zu ernsthaften Konflikten zwischen den Unterstützern unterschiedlicher Lebens- und Sicherheitsphilosophien kommt ist vorprogrammiert.