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Der ewige Streit…

In der Hausordnung wird es vorgeschrieben, ab 22 Uhr abschließen!

Der Eine schließt immer pünktlich ab, der Andere nie!

Aber nicht nur die Hausparteien untereinander streiten.

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Die Rechtslage?

Darf aber die Haustür im Mehrfamilienhaus überhaupt abgeschlossen werden?

Gibt es dazu einschlägige Gerichtsurteile?

Hier erfahren Sie was das Gesetz zu diesem Thema sagt.

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Die Lösung!

Die Firma effeff / IKON hat die perfekte Lösung für das Abschließen der Tür im Mehrfamilienhaus.

Erfahren Sie hier mehr über die MEDIATOR Schloßlösung.

Diese gibt es in zwei Varianten.

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Die Beratung!

Haben Sie Fragen bezüglich der MEDIATOR Lösung? Rufen Sie uns ruhig an. Wir beantworten gerne Ihre Fragen und geben Ihnen Auskunft über Preise und Ablauf: ☎ 0800 80 111 212. Gerne können Sie uns auch eine Email schreiben.
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Wenn es um den Streit in einem Mehrfamilienhaus geht, ob die Hauseingangstür abgeschlossen werden soll oder nicht, sollte man sich die Lösung von effeff anschauen. Das Mediator System stellt alle Parteien zufrieden!

 

Der Eine schließt ab und der Andere nie!

Jeder, der schon einmal in einem Haus mit mehreren Mietparteien gewohnt hat, kennt den Konflikt. In der Hausordnung steht möglicherweise, dass die Haustür ab 20 oder 22 Uhr verschlossen werden muss. Manche Übereifrige machen das dann schon ab 18 Uhr, was diejenigen ärgert, die noch Besuch erwarten. Den können sie dann nicht über den Türöffner einlassen, sondern müssen hinuntergehen und die Tür mit dem Schlüssel aufschließen.

Andere sehen die Vorgabe der Hausordnung nicht ein und schließen auch nach 22 Uhr nicht ab, was wieder diejenigen beunruhigt, die sich in einem unverschlossenen Haus nicht sicher fühlen.

Oft wird der Hausfrieden durch solche Diskussionen empfindlich gestört, denn es prallen unterschiedliche Überzeugungswelten aufeinander. Dabei kann sich noch glücklich schätzen, wer über eine Hausordnung verfügt, die den Tatbestand wenigstens eindeutig regelt. Für viele Häuser gibt es so eine Hausordnung gar nicht, dann schließen die ängstlichen Mitbewohner schon tagsüber ab und diejenigen, die das nicht so eng sehen oder die Sicherheitsbedenken wegen des verschlossenen Fluchtweges haben, schließen nachts wieder auf.

Dass es dann zu ernsthaften Konflikten zwischen den Unterstützern unterschiedlicher Lebens- und Sicherheitsphilosophien kommt ist vorprogrammiert.

 

Haustür im Mehrfamilienhaus abschließen?! Die Rechtslage…

Erste Überraschung: Eine eindeutige Rechtslage existiert nicht. Es gibt diverse Gerichtsurteile zu Rechtsstreitigkeiten, die aus den oben beschriebenen Konflikten entstanden sind. Die Gerichte bewerten je nach Sachlage einmal das Sicherheitsbedürfnis der „Abschließer“, ein andermal die Anliegen der Fraktion „Offenes Haus“ höher. Von den Gerichten ist also keine allgemeingültige Einschätzung der Lage zu erwarten.

Zweite Überraschung: Betrachtet man die Sachlage unter dem Blickwinkel des Brandschutzes, kommt man zu einer recht eindeutigen Einschätzung des Problems.

Für Mehrfamilienhäuser ist mindestens ein, für größere sind sogar zwei Rettungswege vorgeschrieben, die offen sein müssen.

Offen bedeutet, dass sie von innen ohne Schlüssel mit einem Türgriff zu öffnen sein müssen. Da die Haustür in den allermeisten Fällen einer dieser beiden Rettungswege ist, darf die Haustür überhaupt nicht mit dem Schlüssel abgeschlossen werden!

Hausordnungen, die das vorsehen sind demnach nichtig, wenn sie einen solchen Passus enthalten, zumindest wenn das Problem aus Sicht der Brandschutzverordnungen betrachtet wird.

Im Gegenteil würde sich sogar strafbar machen, wer ein Haus versperrt oder anordnet, dass es versperrt werden muss, wenn im Brandfall dann Menschen zu Schaden kämen. Das kann leicht passieren, wenn Bewohner oder Besucher das Haus nicht unverzüglich verlassen können, weil vor der versperrten Tür eine Menschenansammlung entsteht oder ein im Brandfall Flüchtender einfach seinen Schlüssel in der Wohnung vergessen hat.

Wie sieht die rechtslage aus, wenn es um die Frage geht ob die Eingangstür eines Mehrfamilienhauses abgeschloßen werden darf oder nicht? Hier die Lösung!
Mediator Schloß und Mehrfachverriegelung sind die Lösung für den alten Streit im Mehrfamilienhaus, ob die Tür abgeschlossen werden darf oder nicht!

 

Die rechtssichere Lösung für alle Seiten ist der Mediator – elektrischer Türöffner – von Ikon

Das Schließsystem Mediator stellt eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung des Problems dar. Mit dem Türschloss Mediator ist die Tür immer verschlossen und kann von außen nur mit einem Schlüssel geöffnet werden. Von innen aber ist sie mit der Türklinke oder über die Schließanlage per Knopfdruck aus der Wohnung zu öffnen.

So ist die Tür zu jeder Tages- und Nachtzeit einbruchsicher verschlossen, kann aber rund um die Uhr für Gäste per Knopfdruck aus der Wohnung geöffnet werden. Im Brandfall oder bei anderen Notfällen können auch Gäste einer Party, die über keinen Hausschlüssel verfügen, problemlos durch die Haustür flüchten.

Sobald die Tür ins Schloss fällt, wird sie von Mediator automatisch verriegelt. Das System erfüllt die Normen, die für Türen in Flucht- und Rettungswegen gelten. Wer also im öffentlichen oder gewerblichen Bereich eine Immobilie betreibt, der kann ebenfalls Mediator einsetzen.

Mediator ist eine komfortable Lösung mit der alle Mieter gut leben können. Sie bietet ausgezeichneten Einbruchsschutz, weil die Tür Tag und Nacht verschlossen ist. Viele Wohnungseinbrüche finden heutzutage tagsüber statt, weil die Wohnungen dann oftmals leer und alle Bewohner bei der Arbeit sind.

Trotz der permanenten Verriegelung ist der Fluchtweg jederzeit offen und ohne Schlüssel nutzbar. Auch wer im Alltag das Haus verlassen will, muss nicht jedes Mal den Schlüssel verwenden, sondern kann die Tür ganz normal öffnen.

 

Mediator Schloss und Mediator Mehrfachverriegelung

Das Mediator System wird in einer Schlossvariante und einer Variante mit Mehrfachverriegelung angeboten. Schon die Schlossvariante erzeugt durch die oben beschriebenen Eigenschaften einen großen Vorteil beim Einbruchsschutz, denn sobald die Tür ins Schloss fällt, verriegelt die Mediator Automatik die Tür nicht nur mit dem Schnapper sondern auch mit dem Riegel.

Bei der Mediator Mehrfachverriegelung werden zusätzlich zum Schloss noch oberhalb und unterhalb an der Tür zwei Beschläge montiert. Dort stellt jeweils ein Hakenriegel eine weitere sichere Verbindung zwischen Tür und Rahmen her. Die Hakenriegel werden über das Mediator System mit angesteuert, das heißt, sie verriegeln sobald die Tür ins Schloss fällt. Wird von außen mit dem Schlüssel aufgeschlossen, entriegelt das Schloss und auch die beiden zusätzlichen Hakenriegel werden zurückgefahren.

Dasselbe gilt beim Öffnen von Innen mit der Türklinke oder über den Summer an der Wechselsprechanlage. Die zusätzliche Verriegelung schützt die Tür gegen ein gewaltsames Aufbrechen von außen noch erheblich stärker, als die alleinige Verriegelung am Schloss.

Für besonders hochwertige Objekte oder Häuser in Problemquartieren ist eine Ausstattung mit der Mediator Mehrfachverriegelung also eine sinnvolle Investition in erhöhte Sicherheit.

Im Bild ist das Mediator System von der Firma effeff zu sehen. Dieses System gibt es in 2 Varianten: Die Schloßlösung und die Mehrfachverriegelung.